Delegiertenversammlung KIRCHE32

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Traktanden:

1. Budget 2026
2. Personalreglement und Personalverordnung, Genehmigung
3. Informationen
4. Verschiedenes

Die Delegierten der Verbandsgemeinden sind zur Delegiertenversammlung der KIRCHE32 herzlich eingeladen. Nicht Stimmberechtigte können der Versammlung als ZuhörerInnen beiwohnen.

Den Verbandsgemeinden werden die Unterlagen spätestens 30 Tage vor der Versammlung zugesandt. Die Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse können innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland eingereicht werden.

Der Vorstand