Kirchgemeindeversammlung

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Die Kirchgemeindeversammlung findet im Kirchgemeindesaal statt. Sie beginnt im Anschluss an den Gottesdienst um ca. 11.00 Uhr.

Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen die Kirchgemeinde an der Versammlung mitzugestalten.

Traktanden:
1. Jahresrechnung 2023
2. Mitteilungen Kirchgemeinderat
3. Verschiedenes

Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 10.12.2023 hat der Kirchgemeinderat am 18.1.2024 genehmigt. Es lag anschliessend während 20 Tagen öffentlich auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Das Protokoll gilt somit als genehmigt.

10 Tage vor der Versammlung liegt die Jahresrechnung 2023 öffentlich auf. Sie wird auf der Homepage der Kirchgemeinde Bargen, www.kirche-bargen.ch, publiziert und kann im Sekretariat der Kirchgemeinde, eingesehen werden, Telefon, 076 629 44 61. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse können innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland eingereicht werden.

Alle kirchlich Stimmberechtigten ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in Bargen wohnhaft und Mitglied der evangelisch-reformierten Kirche sind, sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Nicht Stimmberechtigte können der Versammlung als ZuhörerInnen beiwohnen.

Der Kirchgemeinderat