Delegiertenversammlung KIRCHE32

Kirche mitgestalten
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Traktanden
1. Jahresrechnung 2025
2. Budget 2027
3. Wahlen Vorstand
4. Informationen
5. Verschiedenes

Die Delegierten der Verbandsgemeinden sind zur Delegiertenversammlung der KIRCHE32 herzlich eingeladen. Nicht Stimmberechtigte können der Versammlung als ZuhörerInnen beiwohnen.

Den Verbandsgemeinden werden die Einladung und die Unterlagen spätestens 30 Tage vor der Versammlung zugesandt. Die Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse können innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland eingereicht werden.

Der Vorstand

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